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   LAG Hamm, 29.08.2022 - 5 Ta 223/22   

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https://dejure.org/2022,24931
LAG Hamm, 29.08.2022 - 5 Ta 223/22 (https://dejure.org/2022,24931)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.08.2022 - 5 Ta 223/22 (https://dejure.org/2022,24931)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. August 2022 - 5 Ta 223/22 (https://dejure.org/2022,24931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung zukünftig bestehender Belastungen bei zu erwartender tatsächlicher Tilgung zum Entscheidungszeitpunkt

  • rechtsportal.de

    Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren; Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse i.S.d. § 114 ff. ZPO

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LAG Hamm, 29.08.2022 - 5 Ta 223/22
    Das gilt für die Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ebenso wie für die Feststellung der Bedürftigkeit derjenigen, die Prozesskostenhilfe beantragen, was in § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO als weitere Voraussetzung für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe genannt ist (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Februar 2020, 1 BvR 1975/18, Rn. 14, juris unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2007, 1 BvR 2007/07, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014, 1 BvR 1671/13, Rn. 15).
  • BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 1975/18

    Recht auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von Prozesskostenhilfe aufgrund

    Auszug aus LAG Hamm, 29.08.2022 - 5 Ta 223/22
    Das gilt für die Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ebenso wie für die Feststellung der Bedürftigkeit derjenigen, die Prozesskostenhilfe beantragen, was in § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO als weitere Voraussetzung für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe genannt ist (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Februar 2020, 1 BvR 1975/18, Rn. 14, juris unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2007, 1 BvR 2007/07, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014, 1 BvR 1671/13, Rn. 15).
  • LAG Hamm, 23.03.2018 - 5 Ta 135/17

    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 29.08.2022 - 5 Ta 223/22
    Schulden, die entweder gestundet sind oder von der Partei schlicht ignoriert werden, können den Lebensunterhalt nicht beeinträchtigten, wenn das zur Verfügung stehende Einkommen nicht durch die Erbringung aktuell zu leistender Abzahlungen minimiert wird (allg. Rechtsprechung auch der Beschwerdekammern des LAG Hamm, siehe nur aus neuerer Zeit LAG Hamm, Beschluss vom 23. März 2018, 5 Ta 135/17, juris; Beschluss vom 6. August 2015, 5 Ta 415/15, juris jeweils m.w.N.).
  • LAG Hamm, 12.02.2019 - 14 Ta 358/18

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bedürftigkeit des Antragstellers bei Einlegung der

    Auszug aus LAG Hamm, 29.08.2022 - 5 Ta 223/22
    Tut sie dies in der Hoffnung auf ein erfolgreiches Beschwerdeverfahren nicht, läuft sie Gefahr, dass die bewilligte Prozesskostenhilfe wegen eines mehr als dreimonatigen Zahlungsrückstandes gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 ZPO aufgehoben wird (LAG Hamm, Beschluss vom 12. Februar 2019, 14 Ta 358/18, Rn. 13, juris).
  • LAG Hamm, 06.08.2015 - 5 Ta 415/15

    Berechnung des für die Prozessführung einzusetzenden Einkommens einer in

    Auszug aus LAG Hamm, 29.08.2022 - 5 Ta 223/22
    Schulden, die entweder gestundet sind oder von der Partei schlicht ignoriert werden, können den Lebensunterhalt nicht beeinträchtigten, wenn das zur Verfügung stehende Einkommen nicht durch die Erbringung aktuell zu leistender Abzahlungen minimiert wird (allg. Rechtsprechung auch der Beschwerdekammern des LAG Hamm, siehe nur aus neuerer Zeit LAG Hamm, Beschluss vom 23. März 2018, 5 Ta 135/17, juris; Beschluss vom 6. August 2015, 5 Ta 415/15, juris jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2020 - 10 PA 166/19

    Prozesskostenhilfe; Prozesskostenhilfebeschwerde

    Auszug aus LAG Hamm, 29.08.2022 - 5 Ta 223/22
    Eine Beschwerde bezüglich der im Parallelverfahren festgesetzten Raten wurde nicht erhoben (zu einem vergleichbaren Fall, bei dem die Partei Beschwerde eingelegt hatte, weshalb die Raten zunächst nicht berücksichtigt wurden OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Februar 2020, 10 PA 166/19, juris).
  • BVerfG, 13.12.2007 - 1 BvR 2007/07
    Auszug aus LAG Hamm, 29.08.2022 - 5 Ta 223/22
    Das gilt für die Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ebenso wie für die Feststellung der Bedürftigkeit derjenigen, die Prozesskostenhilfe beantragen, was in § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO als weitere Voraussetzung für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe genannt ist (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Februar 2020, 1 BvR 1975/18, Rn. 14, juris unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2007, 1 BvR 2007/07, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014, 1 BvR 1671/13, Rn. 15).
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